Die Überflutungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, vor allem im Ahr- und Rhein-Erft-Kreis haben enormen Schaden angerichtet und vielen Menschen alles genommen. In unserem Blog-Eintrag vom 26.07.2021 haben wir Sie bereits über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen informiert. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick welche Möglichkeiten Arbeitgeber und Kollegen nutzen können, um betroffene Arbeitnehmer zu unterstützen.
- Arbeitslohnspende
Leisten Arbeitnehmer eine sog. Arbeitslohnspende (Verzicht auf Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens) zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens oder zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto, dann stellen diese Lohnteile keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Auch dies ist im Lohnkonto aufzuzeichnen. Für die ohne Lohnversteuerung gebliebene Arbeitslohnspende entfällt beim Arbeitnehmer dann jedoch ein Abzug als Spende.
- Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers
Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer können nach R 3.11 LStR steuerfrei sein. Dabei müssen die Voraussetzungen in R 3.11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 LStR nicht vorzuliegen. Beträge sind bis 600 EUR im Jahr steuerfrei; höhere Unterstützungszahlungen erfordern einen, nach den Einkommens- und Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zu wertenden, besonderen Notfall. Dies wird im Regelfall bei diesen Hochwasserschäden zu bejahen sein.
- Zinszuschüsse und Zinsvorteile
Vom Arbeitgeber können auch steuerfreie Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei Darlehen zur Unterstützung seiner Arbeitnehmer genutzt werden; dies unabhängig von der Laufzeit des Darlehens. Einzige Voraussetzung ist, dass das Darlehen die Schadenshöhe nicht übersteigt. Bei längerfristigen Darlehen sind Zinszuschüsse und Zinsvorteile insgesamt nur bis zur Höhe des Schadens steuerfrei. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen und dabei auch die Schädigung durch das Hochwasser zu dokumentieren.
Den gesamten Aushang des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz bzgl. der Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene der Wetterereignisse dieses Jahres finden Sie hier.2021-07-16_RP_Katastrophenerlass