Veröffentlichung von Katastrophenerlassen
Um die durch die Unwetter Mitte Juli dieses Jahrs entstandenen Schäden durch Hochwasser zu mildern bzw. die finanziellen Belastungen für die Betroffenen tragbar zu machen, wurden viele steuerliche Maßnahmen beschlossen, mit denen Härten vermieden werden sollen. Dazu wurden zahlreiche Erleichterungen verabschiedet.
Zahlreiche Billigkeitsmaßnahmen
In einem umfassenden Erlass des Ministeriums der Finanzen wurden folgende Erleichterungen ausgesprochen:
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Stundung von Steuerzahlungen,
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen,
- erleichterte Spendennachweis,
- steuerbegünstigte Zuwendungen,
- Abzug von außergewöhnlichen Belastungen,
- entschuldbarer Verlust von Buchführungsunterlagen,
- Sonderabschreibungen im Betriebsvermögen,
- Rücklagenbildung für Ersatzbeschaffung,
- sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen,
- Sonderregeln für Land- und Forstwirte,
- steuerfreie Arbeitgeberzahlungen,
- mögliche Arbeitslohnspende,
- Grundsteuererlass durch die Gemeinden.
Wenn Sie betroffen sind und Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
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