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Beispielrechnung: Ein Online Händler mit 400 Verkäufen pro Monat über Amazon FBA nutzt als Zahlungssystem amazonPay. Dazu kommen 12 Eingangsrechnungen und 5 Barbelege. Sein monatlicher Buchhaltungspreis beträgt demnach 85 €.

Beispielrechnung
Amazon FBA Händler: 850 Verkäufe pro Monat
Zahlungssystem: Amazon
5 Eingangsrechnungen
5 Barbelege
= 85,57 € pro Monat
(Netto zzgl. MwSt.)
*Es gibt leider Berufskollegen, die wohl nichts Besseres zu tun haben, daher beachten Sie bitte, dass die Berechnung nur eine Schätzung darstellt, die wir aber durchaus für realistisch halten. Auf Grund der für uns verpflichtenden Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung müssen wir in jedem Einzelfall überprüfen, ob das Angebot nicht die Untergrenze der Gebührenverordnung unterschreitet. Diesen Zusatz müssen wir leider aufnehmen, da wir sonst von anderen Berufsträgern bei der für uns zuständigen Steuerberaterkammer angezeigt werden könnten.
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Häufig gestellte Fragen

Können Sie mich bei dem Partnerprogramm Amazon Vendor unterstützen?

Gerne unterstützen wir Sie bei Rückfragen zu diesem Programm und stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Welche Lieferschwellengröße gilt innerhalb der Europäischen Union seit 01.07.2021?

Seit 01.07.2021 gilt eine Lieferschwelle von 10.000 € für alle EU-Länder zusammen. Der Unternehmer hat jedoch das Wahlrecht auf diese Lieferschwelle zu verzichten. 

Wie werden die Ausgangsrechnungen mit den Zahlarten ausgeglichen?

Anhand der externen Transaktionsnummern der Zahlungsanbietern werden die Daten digital abgeglichen und vollautomatisiert der Ausgangsrechnung zugeordnet. 

Können Sie mich bezüglich des Amazon PAN-EU-Programms beraten/unterstützen? 

Egal ob Sie die kleine Schwester CEE oder PAN-EU gewählt haben, wir können Sie hierbei gerne unterstützen. 

Können Sie OSS-Meldungen oder ZM-Meldungen für mich übertragen?

Von der Umsatzsteuervoranmeldung über Zusammenfassende Meldungen bis hin zur One-Stop-Shop-Meldung aber auch Import-One-Stop-Shop-Meldungen können von uns bearbeitet und an die zuständige Institution übermittelt werden. 

Was ist eine OSS-Meldung?

Seit 01.07.2022 können Unternehmen, die an private Endkunden im EU-Ausland Waren versenden, sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und die Umsatzsteuer, die im EU-Ausland anfällt über eine One-Stop-Shop-Meldung melden. Die daraus resultierende EU-Umsatzsteuer wird dann ans BZSt bezahlt. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

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