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Änderung der Umsatzsteuerregelung für Verkäufer bei Amazon

Aktuell
22.9.2024
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Seit dem 1. August 2024 werden alle Dienstleistungen wie z. B. Verkäufe bei Amazon oder Versand durch Amazon nicht mehr über die Amazon Service Europe S.à r.l. (ASE) sondern über die Amazon EU S.à r.l (AEU) bereitgestellt.

Was bedeutet das und wer ist davon betroffen?

Betroffen sind alle Verkäufer, die zum 31. Juli 2024 einen vorhandenen Vertrag mit ASE haben. Alle Rechnungen werden ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE (mit Reverse-Charge-Verfahren) ausgestellt, sondern nun durch die AEU. Die AEU wird in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen mit dort gültigen Umsatzsteuerregelungen ausstellen. Dies beinhaltet, dass die Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt mit dort geltender Umsatzsteuer belastet ist. Diese Regelung betrifft die folgenden Länder: Vereinigtes Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Belgien und Schweden. Sollte Ihr Unternehmen in einem anderen Land ansässig sein, so werden die Rechnungen durch die AEU-Zentrale in Luxemburg mit Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt.

Was ändert sich nun für mich als Händler?

Die Ausschüttungszeiträume und Währungen bleiben davon unberührt. Lediglich die Höhe der Ausschüttungen wird durch die einbehaltene Steuer geringer. Die dort einbehaltene Steuer kann der Händler im Falle der Regelbesteuerung über seine Umsatzsteuer-Voranmeldung jedoch wieder als Vorsteuer geltend machen. Bitte bei der Liquiditätsplanung den Zeitversatz einplanen!

Was muss aktiv gemacht werden?

Um die geleistete Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen, bitte die durch die AEU ausgestellten Rechnungen (Verkäufergebühren, Versand durch Amazon, Steuergutschriften, Advertising Rechnungen) Ihrem Steuerberater einreichen (die genannten Dokumente finden Sie in Ihrem SellerCentral unter Steuerdokumente). Dieser wird die zuvor entrichtete Vorsteuer in der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben können Sie sich gerne bei unseren Experten einen steuerlichen Beratungstermin buchen.

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