Die betrieblichen Personalkosten reduzieren, dabei aber den Nettolohn Ihrer Mitarbeiter erhöhen – wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Es gibt einige Möglichkeiten, das Gehalt des Arbeitnehmers anzuheben, ohne dabei auch die Abgaben an Lohnsteuer und Sozialversicherung für Ihren Mitarbeiter zu erhöhen. Denn Arbeitslohn ist alles, was dem Arbeitnehmer im Rahmen und auf Grund seines Beschäftigungsverhältnisses zufließt – das muss nicht immer nur Geld sein.
Zum Vergleich:
Arbeitnehmer A und B sind beide 35 Jahre alt, gesetzlich pflichtversichert, Kinderlos und in Steuerklasse 1.
Beispielfall:
Arbeitnehmer A
Arbeitnehmer B
Brutto:
2.600,00 €
2.302,50 €
Extras:
keine
103,50€ Fahrtkostenzuschuss
150,00€ Kindergartenzuschuss
44,00€ Gutschein
Auszahlungsbetrag:
1.725,94 €
1820,12€ + 44,00€ Gutschein
Arbeitgeberkosten:
3.230,89 €
2.882,32 €
Eine Auflistung der Möglichkeiten zur Lohnoptimierung haben wir Ihnen in diesem Blog einmal zusammengefasst.
- Gutscheine bis 44€ im Monat (fast wie Barlohn!)
- Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (60€)
- Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets
- Firmenfahrzeug – PKW oder Fahrrad
- Kindergartenzuschuss
- Zuschuss für Erholungsurlaub
- Reisekostenerstattung
- Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten
- Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit
- Zuschüsse für Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Werkzeuggeld), Auslagenersatz
- Arbeitgeberdarlehen
- Gesundheitsförderung (Kurse zur Stress-/Suchtprävention, Rückenschule)
- Kostenerstattung für betriebliche Nutzung des privaten Telefons oder Internets
- Belegschaftsrabatte
- Umzugskosten (sofern der Umzug betrieblich begründet ist)
- Kurzfristige Zuschüsse in Notfällen (Krankheit, Unfall)
- Zuschuss zur kurzfristigen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
Zusätzlich sind hier außerdem die Vermögenswirksamen Leistungen und die Betriebliche Altersvorsorge zu erwähnen. Diese werden zwar nicht direkt ausgezahlt, kommen dann aber später bei der Rente zum Tragen.
Für Arbeitnehmer, die ihre Einkünfte unabhängig von ihrem aktuellen Arbeitgeber aufbessern möchten, kommt auch die Ehrenamtspauschale in Betracht. Diese kann für jede Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen gezahlt werden und zwar in Höhe von maximal 720,00€ im Jahr.
Möchten Sie mehr erfahren? Dann sehen Sie hierzu unsere Zusammenfassung, welche wir Ihnen hier verlinkt haben:
PDF: Zusammenfassung Netto Lohn
Für eine detailliertere Beratung stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.